Periodika (Zeitschriften usw.) und Buchtitel sind markenrechtlich geschützt, wenn sie eine eigene Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen. Rechtsgrundlage ist das Markengesetz (§§ 5, 15).
Der Titelschutz entsteht
- automatisch, wenn ein Titel genutzt wird als „besondere”, das heißt hinreichend unterscheidungskräftige namensmäßige Bezeichnung eines Werkes
- oder in Form einer Anwartschaft durch die Schaltung einer sogenannten Titelschutzanzeige. Eine solche Anzeige kann in den Fachmedien News geschaltet werden.
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Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
- Das Kunst Journal
- Beaux Arts Journal
- Fine Arts Journal
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, als Einzeltitel und für alle Medien.
Bookspot Verlag GmbH, Postfach 60 06 62, 81206 München
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Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
- Multiversum
- Mitsukoshi
- Run!
- Good Bye Ruby Tuesday
- DrachenStern Verlag
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, als Einzeltitel und für alle Medien.
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